Nach §1

ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.

Nach §3

ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.

Nach §4

darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung .... unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden .... Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat ...

Nach §17

macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leid zufügt. Mit Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet .

Katzen sind Wirbeltiere

  • Das Töten unerwünschter Katzen,
  • das Leiden lassen bei Krankheit,
  • das Treten oder Quälen anderer Art,
  • das nicht mit Futter versorgen,
  • das Aussetzen

ist lt. Tierschutzgesetz strafbar

Machen Sie sich nicht strafbar!

Lassen Sie Ihre Katzen und Kater kastrieren, damit sie nicht mehr Katzen haben als Sie wollen.